Entscheidungen zu § 36 Abs. 1 PG 1965

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE UVS Burgenland 2006/03/22 166/10/06019

Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl 11/6-115662-2006 und des Beschwerdevorbringens ergibt sich folgender Sachverhalt:   Der Beschwerdeführer gibt an, ***zu heißen, am *** geboren worden sowie vietnamesischer Staatsangehöriger zu sein. Seine Identität und Staatsangehörigkeit stehen nicht fest. Er verfügt weder über einen Reisepass noch ein sonstiges Dokument zum Nachweis seiner Identität. Seinen Angaben zufolge reiste er ohne über Dokumente zu verfügen aus seinem... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 22.03.2006

TE UVS Burgenland 2006/03/20 166/10/06011

Mit dem angefochtenen Bescheid wies die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See den Antrag der Berufungswerberin vom 14 07 2005 auf Aufhebung des gegen sie erlassenen Aufenthaltsverbotes gemäß (dem damals geltenden) § 44 FrG 1997 ab.   In ihrer rechtzeitig eingebrachten Berufung führte die Berufungswerberin aus, vor ein paar Jahren versucht zu haben, aufgrund einer Zeitungsannonce Arbeit als Kellnerin zu bekommen. Im Zuge einer Kontrolle sei sie zu Unrecht festgenommen und wegen Verdachts d... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 20.03.2006

TE UVS Stmk 1994/01/28 UVS 20.3-5/93

I.1.In der Beschwerde vom 22.6.1993 in Verbindung mit dem Mängelbehebungsauftrag gemäß § 88 Abs 5 SPG vom 18.8.1993 wird vorgebracht, daß die Festnahme am 9.6.1993 um 07.00 Uhr in St, Zufahrsweg zum Baustellenbereich "Wanne-St", rechtswidrig gewesen sei. Begründet wird dies damit, daß es keiner Festnahme bedurft hätte, um den Beschwerdeführer zum Verlassen der Sperrzone zu bewegen. Eine Aufforderung, den Platz zu verlassen, hätte der Beschwerdeführer - der kurz vor 07.00 Uhr auf die Zufahr... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Stmk | 28.01.1994

RS UVS Steiermark 1994/01/28 20.3-5/93

Rechtssatz: Voraussetzung einer Festnahme nach § 35 lit c VStG ist, daß der Betretene sein strafbares Verhalten (Verwaltungsübertretung) nicht aufgibt, wobei Prämisse einer Festnahme das Vorliegen einer Verwaltungsübertretung ist. Da jedoch der zugrundeliegenden Verordnung nicht entnommen werden kann, daß die Nichtbefolgung des Platzverbotes (§ 36 Abs 1 SPG) als Verwaltungsübertretung zu gelten hat, war die betreffende Festnahme nach § 35 lit c VStG unzulässig. Schlagworte Demonstrati... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 28.01.1994

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