Norm: ASVG §367BPGG §12 Abs1BPGG §27
Rechtssatz: Auf behauptete Ruhenszeiten (hier: zufolge stationärer Aufenthalte im Krankenhaus) kann nicht Bedacht genommen werden, wenn es an einem hiefür erforderlichen (Ruhensbescheid)Bescheid mangelt (vergleiche 10 ObS 407/97v). Entscheidungstexte 10 ObS 108/98z Entscheidungstext OGH 31.03.1998 10 ObS 108/98z ... mehr lesen...
Norm: nöPGG §3nöPGG §27nö SHG allg
Rechtssatz: Die früher auf dem niederösterreichischen Sozialhilfegesetz beruhende "pflegebezogene Leistung" wurde durch § 27 nö PGG auf eine vollkommen neue Rechtsgrundlage gestellt, sofern der Empfänger zum in § 3 nö PGG näher umschriebenen Personenkreis zählt. Entscheidungstexte 10 ObS 338/97x Entscheidungstext OGH 04.11.1997 10 ObS 338/97x ... mehr lesen...
Norm: BPGG §3 Abs1BPGG §38oöPGG §3 Abs1oöPGG ArtIV Abs1oöLandesbeamten-PG §27
Rechtssatz: Wurde einer Person Hilflosenzulage zum Stichtag 30.6.1993 nicht nach einer der im § 3 BPGG angeführten Normen, sondern ausschließlich nach den in Art VI Abs 1 oö PGG angeführten landesgesetzlichen Bestimmungen rechtskräftig zuerkannt, so ist für sie nicht die Übergangsregelung der Bundesbestimmung des § 38 BPGG, sondern der Landesbestimmung des Art VI Abs ... mehr lesen...
Norm: ASGG §65 Abs1 Z1ASVG §500BPGG §27OFG §5a
Rechtssatz: Streitigkeiten über den Bestand, den Umfang oder das Ruhen eines Anspruches auf Pflegegeld nach dem BPGG zählen seit dem 1.7.1993 zu den Sozialrechtssachen nach § 65 Abs 1 Z 1 ASGG; dazu gehören insbesondere Streitigkeiten über dessen erstmalige Zuerkennung. Bei einem Antrag auf Gewährung eines Hilflosenzuschusses (beziehungsweise Pflegegeldes) nach § 5a OFG sind daher die auf §§ 500 ff... mehr lesen...