Entscheidungen zu § 26 PG 1965

Unabhängige Verwaltungssenate

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RS UVS Oberösterreich 1996/12/11 VwSen-420114/31/Schi/Km

Rechtssatz: Gemäß Art.129a Abs.1 Z2 B-VG iVm § 67a Abs.1 Z2 AVG erkennen die unabhängigen Verwaltungssenate über Beschwerden von Personen, die behaupten durch Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt in ihren Rechten verletzt worden zu sein, ausgenommen in Finanzstrafsachen des Bundes. Die behauptete Rechtsverletzung muß zumindest möglich sein. Sie kann sich im Hinblick auf die Vermeidung von Rechtsschutzlücken nicht nur auf die Verletzung einfachgesetzlicher Rechte, sondern auch a... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 11.12.1996

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