Norm: BPGG §11TirPGG §22TirPGG §26 Abs1
Rechtssatz: Der Rückforderungstatbestand des § 26 Abs 1 TirPGG wegen Verletzung der Anzeigepflicht nach § 22 TirPGG ist nicht erfüllt, wenn der Pflegegeldbezug zeitlich noch vor der die Anzeigepflicht auslösenden Bescheiderlassung endete. Entscheidungstexte 10 ObS 330/01d Entscheidungstext OGH 30.10.2001 10 ObS 330/01d ... mehr lesen...
Norm: BPGG §38 Abs1SbgPGG §26 Abs1
Rechtssatz: Es besteht keine
Norm: , die pflegebezogene Leistungen nach Landesrecht auf Bundespflegegeld überleitet. (Hier: Der Kläger bezog zum maßgeblichen Stichtag 30.6.1993 eine Erwerbsunfähigkeitspension nach dem BSVG und eine Blindenbeihilfe nach dem Salzburger BlindenbeihilfenG 1966). Entscheidungstexte 10 ObS 2351/96z Entscheidungstext OGH 22.10.... mehr lesen...