Norm: WPGG §6WPGG §26
Rechtssatz: Die Rechtskraft der Zuerkennung nach § 26 Satz 2 WPGG erstreckt sich nur auf die Voraussetzungen der Pflegegeldstufe 2, nicht aber auf allfällige Geldleistungen, die nach § 6 WPGG anzurechnen waren. Eine der Rechtskraft fähige Entscheidung über die Anrechnung oder Nichtanrechnung (hier: halber Erhöhungsbetrag der Familienbeihilfe) wurde vom Übergangsrecht nicht substituiert. Der Pflegegeldträger kann daher j... mehr lesen...
Norm: TirPGG §6 Abs2TirPGG idF LGBl 1993/55 §28 Abs1TirPGG idF LGBl 1993/55 §29 Abs1TirPGG idF LGBl 1993/55 §29 Abs3WPGG §6WPGG §26
Rechtssatz: Wurde durch bloße Mitteilung ein Pflegegeld über die Stufe 2 hinaus zuerkannt, so kommt dieser Mitteilung nur bis einschließlich der Stufe 2 Bescheidcharakter zu; hinsichtlich des die Stufe 2 übersteigenden Ausmaßes kann das Pflegegeld auch ohne Änderung des bei der Zuerkennung vorgelegenen Sachverhalte... mehr lesen...