IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Dr. Kühnel als Einzelrichter über die Beschwerde der A, ***, ***, gegen den Bescheid des Landesschulrates für Niederösterreich vom 11.01.2018, Zl. ***, betreffend Witwenversorgungsgenuss zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig. Rechtsgrundlagen: § 14 Pensionsgesetz... mehr lesen...