E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Die am 3. 5. 1973 geborene Klägerin hat zwischen 1990 und 1994 43 Beitragsmonate der Pflichtversicherung als Mechanikerlehrling erworben; diese Lehre hat sie abgeschlossen. Danach war sie zeitweilig beschäftigt, dies im Jahr 1995 im Ausmaß von drei Monaten im Rahmen einer Umschulung, weiters im Jahr 1996 von 22. 5. bis 29. 8. bei der Firma M*****. Ihre berufliche Tätigkeit bei der Firma M***** bestand darin, als Regalbetreuerin und an der Kass... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89BB-PG §1 Abs1BB-PG §2 Abs2BB-PG §54a
Rechtssatz: I. Der Oberste Gerichtshof stellt gemäß § 89 Abs 2 B-VG (Art 140 B-VG) an den Verfassungsgerichtshof den Antrag 1. Das Bundesgesetz über die Pensionsversorgung der Beamten der Österreichischen Bundesbahnen-Bundesbahn-Pensionsgesetz (BB-PG), BGBl I 86/2001, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl I, 119/2002, in eventu 2. § 1 Abs 1 des Bundesgesetzes über die Pensionsversorgun... mehr lesen...
Norm: RAO §15 Abs4RAO §30RPG §1 Abs1RPG §25
Rechtssatz: Voraussetzungen für die Ausstellung einer Legitimationsurkunde und Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter für eine deutsche Rechtsreferendarin. Entscheidungstexte Bkv 5/98 Entscheidungstext OGH 30.10.1998 Bkv 5/98 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
Norm: LPG §1 Abs1MRG §1
Rechtssatz: Der Geltungsbereich des Mietrechtsgesetzes umfaßt nicht Landpachtverträge. Landpachtverträge und damit im Zusammenhang stehende Wohnräume unterliegen nicht den Kündigungsbeschränkungen des Mietrechtsgesetzes. Entscheidungstexte 10 Ob 147/97h Entscheidungstext OGH 04.06.1997 10 Ob 147/97h European ... mehr lesen...
Norm: BPG §1 Abs1
Rechtssatz: In den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen weder der Ergänzung einer gesetzlichen Pension noch der Versorgung wegen Altersinvalidität oder Invalidität dienende Leistungen. Sogenannte Administrativpensionen, die ausschließlich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und allenfalls die Zurücklegung einer bestimmten Dienstzeit voraussetzen, sind keine Versorgungszusagen im Sinne des BPG. Entschei... mehr lesen...
Norm: BThPG §1 Abs1BThPG §5 Abs2BThPG §7
Rechtssatz: Der Bedienstete ist als vertragsmäßig voll beschäftigt und in ständiger Verwendung stehend anzusehen, wenn das Dienstverhältnis in jedem Jahr verlängert wurde. Die Gesamtdauer der Beschäftigung und Verwendung des Bediensteten ist nicht in die den einzelnen Dienstverträgen zugrundeliegenden Zeiträume zu zerlegen. Entscheidungstexte 4 Ob 7... mehr lesen...