Begründung: Die Betreibende beantragte auf Grund der einstweiligen Verfügung (EV) des Erstgerichts vom 28. Juni 1990, AZ 2 C 19/90m-22, zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 1,974.934,04 S die Bewilligung der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung durch Einverleibung von Simultanpfandrechten auf insgesamt sieben Liegenschaftsanteilen des Verpflichteten, und zwar in jeweils unterschiedlicher aus jeweils angeführten Ersatzpfandrechten ergebenden Höhe. Das Erstgericht bewill... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von 695.906,13 S sA auf Grund des Versäumungsurteils des Bezirksgerichtes Neunkirchen vom 20. 7. 1999, mit welchem die ursprünglich Erstverpflichtete und Franz K*****, geboren am 2. 6. 1952, zur ungeteilten Hand zur Zahlung von 883.954,32 S sA verurteilt worden waren, die Zwangsversteigerung näher bezeichneter Liegenschaften. Mit dem Exekutionsantrag legte die betreibende Partei die erst... mehr lesen...
Begründung: Auf den am 24. Feber 1988 beim Exekutionsgericht Wien eingebrachten und von diesem nach Ausspruch seiner Unzuständigkeit an das nach § 18 Z 1 EO zuständige Erstgericht als Grundbuchsgericht überwiesenen (§ 44 Abs 1 JN) und dort am 7. März 1988 eingelangten Antrag der betreibenden Bank hatte das Erstgericht am 8. März 1988 zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von S 471.386,90 sA die zwangsweise Pfandrechtsbegründung auf die je 181/2824 Anteile der Schuldner ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der von der zweiten Instanz vertretene Standpunkt, nur eine rechtskräftige Entscheidung sei als Exekutionstitel für eine Befriedigungsexekution geeignet, trifft zwar - wie die betreibende Partei in ihrem außerordentlichen Revisionsrekurs zutreffend ausführt - für einen im Exekutionsverfahren ergangenen Kostenbestimmungsbeschluß wegen der sofortigen Vollstreckbarkeit gemäß § 67 Abs.1 EO nicht zu; der Exekutionsantrag wurde ab... mehr lesen...