Entscheidungen zu § 84 GBG 1955

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1988/5/10 5Ob36/88

Begründung: Mit dem am 27. Jänner 1987 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz beantragte die Einschreiterin unter anderem, mehrere ob der ihr gehörenden Liegenschaft EZ 1644 KG Margarethen zugunsten von Maria K*** einverleibte Pfandrechte zu löschen. Als von den beantragten Grundbuchseintragungen zu verständigende Personen führte sie unter anderem die Pfandgläubigerin Maria K***, Pensionistin, 1060 Wien, Gumpendorferstraße 118 a/19 an. Der antragsgemäß gefaßte Grundbuchsbeschlu... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.05.1988

RS OGH 1988/5/10 5Ob36/88, 5Ob23/14i, 5Ob229/16m

Norm: AußStrG §16 BIII2gAußStrG §19GBG §84GBG §118GBG §119GV §146GV §147
Rechtssatz: Aus § 84 GBG ist im Falle eines Zustellanstandes ableitbar, dass es weitere Pflicht (im Bereich des Zumutbaren) des Einschreiters ist, über Aufforderung die amtswegig vorzunehmende Zustellung von Beschlüssen in Grundbuchssachen durch Angabe der (aktuellen) richtigen Abgabestelle zu unterstützen. Die Auffassung, dass das Unterbleiben jeglicher Äußerung des Einsc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.05.1988

Entscheidungen 1-2 von 2

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten