Entscheidungen zu § 81 Abs. 3 GBG 1955

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2002/12/17 5Ob249/02g

Norm: GBG §81 Abs3ZPO §73 Abs2
Rechtssatz: Insoweit § 81 Abs 3 GBG nicht die Einhaltung des Rangprinzips garantieren muss, besteht kein Hindernis im Wege der Analogie zur Anwendbarkeit des § 73 Abs 2 ZPO zu gelangen. Eine Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe einschließlich der Beigebung eines Rechtsanwaltes kann daher die Rechtsmittelfrist auch in Grundbuchsverfahren unterbrechen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.12.2002

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