Norm: ABGB §1500GBG §71
Rechtssatz: Im Vertrauen auf das Grundbuch ist nur der entgeltliche Erwerber der Liegenschaft geschützt. Wem eine Liegenschaft geschenkt wurde, der kann sich nicht darauf berufen, er hätte mangels grundbücherlicher Eintragung von einer Belastung der Liegenschaft nichts gewusst. Entscheidungstexte 4 Ob 189/02a Entscheidungstext OGH 18.02.2003 4 Ob 189/02a ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Von einer Landesstraße zweigt ein in der Natur auf mehrere 100 m ausgebildeter Weg (in der Folge: Zufahrtsweg) ab. Dieser Zufahrtsweg verläuft geradlinig über 10 Grundstücke jeweils entlang deren nordwestlicher Grenze. Er quert zunächst das an die Landesstraße anrainende Grundstück 211/2 und dann der Reihe nach die Grundstücke 211/1, 213/1, 213/2 und 213/3. Das Eckgrundstück 211/2 gehört zum Gutsbestand der Liegenschaft EZ 150. Die Klägerin ist Miteigentümerin... mehr lesen...
Norm: ABGB §1500GBG §63 Abs2GBG §71
Rechtssatz: Der Anspruch auf Löschung einer materiell unrichtigen Grundbuchseintragung bleibt dem durch diese Belasteten gegenüber einem Geschenknehmer oder Vermächtnisnehmer in gleicher Weise gewahrt wie gegenüber dessen Geschenkgeber oder Erblasser. Entscheidungstexte 6 Ob 737/87 Entscheidungstext OGH 21.12.1989 6 Ob 737/87 Veröff: SZ 62... mehr lesen...