RS OGH 2006/3/7 6Ob737/87, 4Ob189/02a, 5Ob35/06t

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Veröffentlicht am 21.12.1989
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Rechtssatz

Der Anspruch auf Löschung einer materiell unrichtigen Grundbuchseintragung bleibt dem durch diese Belasteten gegenüber einem Geschenknehmer oder Vermächtnisnehmer in gleicher Weise gewahrt wie gegenüber dessen Geschenkgeber oder Erblasser.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0060795

Dokumentnummer

JJR_19891221_OGH0002_0060OB00737_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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