Entscheidungen zu § 7 Abs. 3 GBG 1955

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Entscheidungen 1-13 von 13

TE UVS Steiermark 2006/12/07 30.20-92/2005

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe als Verantwortlicher der Firma M A B GmbH in K, R 101, diese ist Absender von Gefahrgut, Sendungen zur Beförderung übergeben, die den in Betracht kommenden Vorschriften des § 2 nicht entsprochen haben und auch keine geeigneten Maßnahmen ergriffen wurden, damit gewährleistet ist, dass die Sendung den gemäß § 2 in Betracht kommenden Vorschriften entspreche, da am 08.11.2004 um 14.15... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 07.12.2006

RS UVS Steiermark 2006/12/07 30.20-92/2005

Rechtssatz: Ein Absender nach § 3 Z 2 GGBG, der dem Beförderer den Auftrag erteilt, Gefahrgut zu einem anderen Unternehmen zu transportieren und die dortigen leeren Versandstücke an ihn zurückzubefördern, bleibt auch hinsichtlich dieser Rücktransporte der Absender (vgl OGH 26.8.2004, 3 Ob257/03w, wonach Empfänger und Absender dieselbe Person sein können). Eine Festlegung im Frachtvertrag, wonach der Beförderer auf Retourwegen auch andere Güter transportieren und die Fahrtrouten frei wählen... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 07.12.2006

RS UVS Oberösterreich 2005/04/13 VwSen-160413/3/Zo/Pe

Rechtssatz: Bei Gefahrstoffen der Klasse 3 (zB. Diesel oder Benzin) ist die Verwendung einer schriftlichen Weisung für eine Gruppe von Gütern mit denselben Gefahren zulässig, wenn diese Güter unter denselben Klassifizierungscode fallen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 13.04.2005

RS UVS Kärnten 2004/06/29 KUVS-1310/2/2004

Rechtssatz: Der dem Beschwerdeführer angelastete Tatvorwurf ? das von ihm gemäß § 9 VStG nach außen hin als handelsrechtlicher Geschäftsführer vertretene Unternehmen und zugleich persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) der PR GesmbH & Co KG, hätte, als Absender an sich selbst als Beförderer, nämlich der PR GesmbH & Co KG,  gefährliche Güter übergeben ? ist nicht schlüssig, weil eine derartige Übertretung nur denkbar ist, wenn der Absender und der Beförderer (die gemäß § ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 29.06.2004

RS UVS Kärnten 2004/02/24 KUVS-1414/6/2003

Rechtssatz: Ist der Beschuldigte als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma A  nicht Absender iSd § 3 Z 2 GGBG, so  kann ihm die Nichtübergabe der im ADR vorgeschriebenen und vorschriftsmäßig ausgefüllten Begleitpapiere an den Beförderer nicht angelastet werden, wenn eine andere Firma (Firma B) das gefährliche Gut (eine Kanne Pormex) im Lager der Firma A in Wien per Lkw selbst abgeholt hat und auch der Lieferschein ausdrücklich auf die Abholung des Pormex durch die Firma B hinweist, ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 24.02.2004

TE UVS Steiermark 2002/09/20 30.8-125/2001

Mit dem angeführten Straferkenntnis der Behörde erster Instanz ist Herr F H in seiner Eigenschaft als verantwortlicher Absender und somit als zur Vertretung nach außen hin Berufener der S & M GesmbH mit Sitz in N wegen einer Übertretung des GGBG mit einer Geldstrafe in der Höhe von ? 726,73 bestraft worden. Eine dem Kennzeichen nach näher bestimmte Beförderungseinheit wurde an einem genau angegebenen Tatort und Tatzeitpunkt kontrolliert und war diese Beförderungseinheit zum Zeitpunkt d... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 20.09.2002

RS UVS Steiermark 2002/09/20 30.8-125/2001

Rechtssatz: Gemäß RN 2559 Abs 4 ADR sind die Versandstücke des gefährlichen Gutes nach § 7 Abs 3 Z 1 GGBG nur mit einem Gefahrzettel nach Muster 5.2 und nicht zusätzlich mit einem Gefahrzettel der Klasse 8 zu versehen, wenn das gefährliche Gut bloß reizend ist und nach den Kriterien gemäß RN 2800 Abs 3 (und Abs 5) ADR nicht als ätzend oder stark ätzend eingestuft werden kann. Das transportierte Gefahrengut der Klasse 5.2 Ziffer 9 b ADR (organisches Peroxyd, Typ F, flüssig) benötigt zwar gr... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 20.09.2002

TE UVS Wien 2002/08/06 03/P/42/5355/2002

Der Schuld- und Strafausspruch des erstinstanzlichen Straferkenntnisses lautet wie folgt: ?Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma V-GesellschaftmbH, etabl in Wien, B-Straße, welche Absender des gefährlichen Gutes - der Klasse 3, Ziffer 17b ADR (1 Kiste aus Pappe, Methanol, Bruttogewicht: 19,8 kg, freigestellte Menge: 300, Beförderungskategorie: 2, Multiplikationsfaktor: 3, UNNr 1230), - der Klasse 9, Ziffer 11c ADR (2 Kisten aus Pappe umweltgefährdender Stoff, nag, Brut... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 06.08.2002

RS UVS Kärnten 2002/05/14 KUVS-487-489/2/2002

Rechtssatz: Wer einem Lenker gefährliche Güter zur Beförderung übergibt, wobei im Beförderungspapier die Eintragungen hinsichtlich der Anzahl der Versandstücke mit gefährlichen Gütern insgesamt zum Anhaltepunkt sowie die Beschreibung der Versandstücke fehlten, in der schriftlichen Weisung die Nummern zur Kennzeichnung der Güter nicht angegeben waren und die schriftliche Weisung nicht dem Muster bezüglich der Informationen des Fahrzeuglenkers im Falle eines Brandes entsprochen haben und an ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 14.05.2002

RS UVS Kärnten 2001/01/30 KUVS-544/8/2000

Rechtssatz: Werden Container auf dem Betriebsareal der Firma A - der Beschuldigte ist Betriebsleiter der Firma A - lediglich kurzfristig zwischengelagert und in der Folge im Auftrag der Firma B von der Firma C Transporte GmbH abgeholt, hat der Beschuldigte in diesem Fall die Funktion eines Absenders iSd § 3 Z 2 GGBG nicht innegehabt. (Einstellung des Verfahrens) Schlagworte Gefahrgut, Gefahrguttransport, Container, Zwischenlagerung, Absender, Absenderfunktion, Verantwortlichkeit mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 30.01.2001

TE UVS Niederösterreich 2001/01/17 Senat-WN-99-006

Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde der Rechtsmittelwerber schuldig befunden, am **.**.**** als Verantwortlicher der Firma W**** dem Zulassungsbesitzer des LKW und in weiterer Folge dem Lenker des LKWs mit dem behördlichen Kennzeichen W-****GT als Absender näher bezeichnetes Gefahrgut zur Beförderung übergeben zu haben, ohne dem Beförderer ein ordnungsgemäßes Beförderungspapier zu übergeben. Dadurch habe er sich der Verwaltungsübertretung nach §7 Abs3 Z 2 GGBG iVm RN 2002 Abs3 lit a A... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 17.01.2001

RS UVS Niederösterreich 2001/01/17 Senat-WN-99-006

Rechtssatz: § 7 Abs 3 Z 2 GGBG verlangt ausschließlich für die Übergabe des Gutes die Erfüllung der dort angeführten Voraussetzungen und § 27 Abs 1 Z 2 GGBG stellt nur die vorschriftswidrige Übergabe unter Strafe. Für den Absender ist die Tat daher bereits mit Übergabe des Gutes vollendet, Tatort ist der Ort der Übergabe. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 17.01.2001

RS UVS Kärnten 2000/08/24 KUVS-K2-602/4/2000

Rechtssatz: Übergibt der Beschuldigte als Zulassungsbesitzer und Absender eines LKW´s einen leeren ungereinigten Tank mit dem Lastwagen (vorher war dieser mit einem gefährlichen Gut der Klasse 6.1 Ziffer 91 beladen) zur Beförderung, obwohl im mitgeführten Beförderungspapier Eintragungen nicht richtig vorgenommen wurden (die Bezeichnung des beförderten gefährlichen Gutes laut Stoffaufzählung des ADR war falsch) ist verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Schlagworte Gefahrgut, Gefahr... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 24.08.2000

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