RS UVS Kärnten 2001/01/30 KUVS-544/8/2000

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Veröffentlicht am 30.01.2001
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Rechtssatz

Werden Container auf dem Betriebsareal der Firma A - der Beschuldigte ist Betriebsleiter der Firma A - lediglich kurzfristig zwischengelagert und in der Folge im Auftrag der Firma B von der Firma C Transporte GmbH abgeholt, hat der Beschuldigte in diesem Fall die Funktion eines Absenders iSd § 3 Z 2 GGBG nicht innegehabt. (Einstellung des Verfahrens)

Schlagworte
Gefahrgut, Gefahrguttransport, Container, Zwischenlagerung, Absender, Absenderfunktion, Verantwortlichkeit
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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