Norm: ABGB §469GBG §32 Abs1 litbGBG §59 Abs1GBG §94 Abs1 Z2 C
Rechtssatz: Die Erklärung des Liegenschaftseigentümers in der Hypothekar-Schuldurkunde, er erteile gleichzeitig auch die Einwilligung zur Einverleibung der Übertragung eines im C-Blatt haftenden Pfandrechtes auf die Forderung des Hypothekargläubigers und Antragstellers, ist nichts anderes als eine Aufsandungserklärung i.S. des § 32 Abs 1 lit b GBG. Diese Erklärung begreift die Ermäch... mehr lesen...