Entscheidungen zu § 59 Abs. 1 GBG 1955

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1957/2/7 7Ob40/57, 7Ob41/57, 7Ob42/57

Norm: ABGB §469GBG §32 Abs1 litbGBG §59 Abs1GBG §94 Abs1 Z2 C
Rechtssatz: Die Erklärung des Liegenschaftseigentümers in der Hypothekar-Schuldurkunde, er erteile gleichzeitig auch die Einwilligung zur Einverleibung der Übertragung eines im C-Blatt haftenden Pfandrechtes auf die Forderung des Hypothekargläubigers und Antragstellers, ist nichts anderes als eine Aufsandungserklärung i.S. des § 32 Abs 1 lit b GBG. Diese Erklärung begreift die Ermäch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.02.1957

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