Entscheidungen zu § 56 Abs. 2 GBG 1955

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

7 Dokumente

Entscheidungen 1-7 von 7

TE OGH 2007/9/13 6Ob169/07g

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Entscheidung | OGH | 13.09.2007

TE OGH 2004/9/29 7Ob225/03v

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Entscheidung | OGH | 29.09.2004

TE OGH 1997/9/16 5Ob282/97z

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Entscheidung | OGH | 16.09.1997

RS OGH 1997/9/16 5Ob282/97z, 7Ob225/03v, 6Ob169/07g, 1Ob95/11v, 5Ob74/13p, 5Ob136/14g

Norm: ABGB §440GBG §21GBG §26GBG §56 Abs2
Rechtssatz: 1) Gemäß § 56 Abs 2 GBG kann die Eintragung (insbesondere des Eigentumsrechtes) im angemerkten Rang selbst dann bewilligt werden, wenn die Liegenschaft nach dem Einschreiten um die Anmerkung der Rangordnung an einen Dritten übertragen worden wäre. Das gilt auch dann, wenn die Urkunde, mit der der Eintragungswerber gemäß § 26 GBG seinen Eigentumsverschaffungsanspruch belegt, vom früheren Eige... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.09.1997

TE OGH 1990/2/28 3Ob601/89

Begründung: Der Klägerin steht ein Besitznachfolgerecht für je einen Hälfteanteil zweier im Eigentum der Viktoria N*** stehender Liegenschaften samt dem Recht auf Sicherung desselben durch ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zu (Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 24.April 1985, 3 Ob 530/85, den Parteien zugestellt am 5.Juni 1985). Mit zwei einstweiligen Verfügungen des Erstgerichtes war Viktoria N*** bis zur rechtskräftigen Entscheidung des über das Besitznachfolgerecht anhä... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.02.1990

TE OGH 1987/2/24 2Ob662/86

Begründung: Die Beklagte hat am 23. September 1972 Robert S*** geheiratet. Mit Kaufvertrag vom 15. Dezember 1973 erwarben die Ehegatten je zur Hälfte die Liegenschaft EZ 178 KG Weißenbach, auf der sie ein Einfamilienhaus errichteten. Mit Vereinbarung vom 30. Dezember 1982 wurde zwischen ihnen ein wechselseitiges Veräußerungs- und Belastungsverbot begründet und bücherlich einverleibt. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 25. März 1983 wurde die Ehe der Beklagten mit Robert S*** nach ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.02.1987

RS OGH 1956/10/24 7Ob545/56, 2Ob662/86, 3Ob601/89

Norm: GBG §56 Abs2
Rechtssatz: Eine Eintragung unter Ausnützung der Rangvormerkung ist grundbuchsrechtlich so zu beurteilen, als ob um sie schon im Zeitpunkt der Anmerkung der Rangordnung angesucht worden wäre; spätere Eintragungen können dem, der den Rangordnungsbescheid vorzulegen in der Lage ist, nicht schaden. Die Grundbuchslage gilt ihm gegenüber, wie sie zur Zeit der Anmerkung der Rangordnung bestanden hatte. Entscheid... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.10.1956

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