Norm: EO §381 Z2 DEO §390 Abs1 IIIGBG §55
Rechtssatz: Durch die mit der einstweiligen Verfügung angestrebte Hinterlegung der bezeichneten Urkunden (insbesondere der einzigen Ausfertigung des Rangordnungsbeschlusses) durch den Beklagten kann die von der klagenden Partei angestrebte rangwahrende Wirkung der Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung über die Jahresfrist des § 55 GBG hinaus nicht erzielt werden. Die begehrte einst... mehr lesen...
Norm: GBG §55GBG §56
Rechtssatz: Der Eigentümer ist berechtigt, unter Vorlage des Rangordnungsbeschlusses die vorzeitige Löschung zu verlangen. Bei Eigentümerwechsel geht das Recht, über den angemerkten Rang zu verfügen, auf den neuen bücherlichen Eigentümer über. Das Löschungsgesuch muß von jener Person ausgehen, die über den angemerkten Rang zu verfügen hat. Entscheidungstexte 5 Ob 261/74... mehr lesen...