Entscheidungen zu § 38 Abs. 2 GBG 1955

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1992/8/27 3Ob52/92

Begründung: Die Republik Österreich, vertreten durch das Zollamt Linz, stellte in einem mit "Grundbuchseingabe" überschriebenen Formular den Antrag, ihr auf Grund eines Haftungsbescheides in Verbindung mit einem Vollstreckungsbescheid zur Sicherstellung der Forderung "im voraussichtlichen Betrag" von 73,440.000 S und der Kosten des Antrags die Exekution zur Sicherstellung durch Vormerkung des Pfandrechts auf mehreren Liegenschaften zu bewilligen. Sie bezeichnete sich selbst als ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.08.1992

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