Entscheidungen zu § 27 Abs. 4 GBG 1955

Unabhängige Verwaltungssenate

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

RS UVS Kärnten 2005/04/26 KUVS-412/10/2004

Rechtssatz: Wenngleich die Möglichkeit einer Zustellung des Verfallsbescheides durch öffentliche Bekanntmachung grundsätzlich offen steht, bedeutet dies nicht, dass solche Bescheide (Verfallsbescheide im objektiven Verfahren) in jedem Fall im Wege der öffentlichen Bekanntmachung rechtswirksam zugestellt werden können. Vielmehr ist dies nur insoweit zulässig, als die Voraussetzungen des § 25 Zustellgesetz vorliegen. § 17 Abs. 3 letzter Satz VStG erweitert sohin richtigerweise nur den Anwend... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 26.04.2005

RS UVS Kärnten 2001/01/28 KUVS-1074/5/2001

Rechtssatz: Die Voraussetzungen des § 37 Abs 5 VStG sind etwa dann erfüllt, wenn eine Strafverfolgung deshalb unmöglich ist, wenn dem Beschuldigten keine Ladungen zugestellt werden können. Solches ist aber dann nicht anzunehmen, wenn bereits bei der Anzeigenerstattung der Name der Beförderungsfirma bzw. des Berufungswerbers mit einer Adresse bekannt waren, zumal der Lenker bei der Anhaltung die Fahrzeugpapiere insbesondere die "Carte D´Immatriculation" mitführte und daher die bezughabenden... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 28.01.2001

Entscheidungen 1-2 von 2

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten