Norm: ABGB §428ABGB §943GBG §26 Abs1GBG §94 Abs1 Z3 D
Rechtssatz: Die von Ehegatten in einer nicht als Notariatsakt errichteten Schenkungsurkunde gewählte Formulierung, die von der Schenkung umfaßte Wohnung "als Ehewohnung zu bewohnen, zu besitzen, zu benützen und zu verwalten", läßt ausreichend deutlich erkennen, daß bereits Mitgewahrsam des Schenkers und der Beschenkten an den zu übertragenden Liegenschaftsanteilen besteht, sodaß eine Überga... mehr lesen...