Entscheidungen zu § 19 Abs. 5 GBG 1955

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2000/10/18 99/12/0256

Die Beschwerdeführerin steht als Beamtin im Funktionszulagenschema (A 2/4) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist ein Oberlandesgericht (kurz: OLG). Der Vorsteher der Geschäftsstelle des Bezirksgerichtes X (kurz: BG bzw. BG X) im Sprengel dieses Oberlandesgerichtes und am Sitz des Landesgerichtes X (LG X) wurde mit Ablauf des 30. Juni 1997 in den Ruhestand versetzt (diese Funktion des Vorstehers der Geschäftsstelle ist der Verwendungsgrup... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.10.2000

RS Vwgh 2000/10/18 99/12/0256

Index: 63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BGBG 1993 §19 Abs2;BGBG 1993 §19 Abs5;
Rechtssatz: Gemäß § 19 Abs 5 BGBG 1993 bewirkt die Einbringung des Antrages auf Prüfung der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes bei der Gleichbehandlungskommission die Hemmung der (ebenfalls sechsmonatigen) Frist nach § 19 Abs 2 BGBG 1993 zur Geltendmachung von Schadenersatz. Eine Einschränkung dahin... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.2000

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