Entscheidungsgründe: I. 1. In den beiden an den Bf. ergangenen Bescheiden über die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer für das Jahr 1974 wich das Finanzamt Graz-St. von den Erklärungen insofern ab, als es den zwischen dem Bf. als Eigentümer des Hauses Graz, K-Gasse, und seinem Vater Dipl.-Ing. DDr. J G abgeschlossenen Mietvertrag über eine Wohnung in diesem Haus unter Berufung auf §22 BAO nicht anerkannte. Das Finanzamt kürzte dementsprechend die Mieteinnahmen und die Werbungs... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt B-VG Art144 Abs1 / Prüfungsmaßstab StGG Art5 AGBG §140 BAO §22 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 0... mehr lesen...