Entscheidungen zu § 14 Abs. 1 GBG 1955

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1991/2/14 90/16/0186

Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte das Bezirksgericht Kufstein über den auf die - zwischen der Z-Sparkasse als Gläubiger einerseits und der Beschwerdeführerin als Einlöser anderseits "abgeschlossene" - Forderungseinlösung gemäß § 1422 ABGB vom 10. Mai 1990 gestützten Antrag der Beschwerdeführerin mit Beschluß vom 5. Juni 1990 auf der Liegenschaft KG Y EZ 90010 die Einverleibung der Übertragung der Forderung im Höchstbetrage von 13,650.000 S auf die Beschwerdeführerin ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.02.1991

RS Vwgh 1991/2/14 90/16/0186

Index: 20/11 Grundbuch27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GBG 1955 §14 Abs1;GBG 1955 §14 Abs2;GGG 1984 §2 Z4;GGG 1984 §26 Abs2;GGG 1984 TP9C litb Z4;
Rechtssatz: Die Absicht des Gesetzgebers war es, einerseits die Höhe der Eintragungsgebühr vom Werte des eingetragenen Rechtes abhängig zu machen (also nicht etwa eine feste Gebühr zu normieren), andererseits die Feststellung dieses Wertes und dami... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.02.1991

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