Begründung: Das gegenständliche Grundbuchsgesuch der Antragsteller enthält das Begehren, gemäß Punkt VI. des Kaufvertrages vom 1. 4. 1998 die Löschung des Fruchtgenußrechtes der Rosa G***** an der Kaufliegenschaft einzuverleiben. Letztere war dem genannten Kaufvertrag beigetreten und hatte ihre "ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung erteilt, daß das in ... vorgetragene Fruchtgenußrecht gelöscht wird". Das gegenständliche Grundbuchsgesuch der Antragsteller enthält das Beg... mehr lesen...
Begründung: Theresia H***** ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches *****, zu deren Gutsbestand unter anderem das Grundstück 11 (Garten) gehört, sowie der Liegenschaft EZ ***** des Grudbuches *****, zu deren Gutsbestand unter anderem die Grundstücke 12 (Garten) und .62 (Baufläche) gehören. Mit Mietvertrag vom 27.2.1992 gab die Eigentümerin dieser Liegenschaften Teile davon samt den darauf befindlichen Bauwerken der Antragtragstellerin in Bestand und räumte i... mehr lesen...
Norm: GBG §103 Abs1GUG §12 Abs1
Rechtssatz: Das Gesetz kennt zwar die Unterscheidung der grundbücherlichen Eintragungen unter anderen in Einverleibung, Vormerkungen und Anmerkungen (§ 8 GBG), doch ist gemäß § 12 Abs 1 GUG in Grundbuchseintragungen die Bezeichnung der Eintragung als Einverleibung, Anmerkung oder Ersichtlichmachung nicht anzugeben; insoweit wurde § 103 Abs 1 GBG derogiert. Entscheidungstexte ... mehr lesen...