Begründung: Über Antrag der Klägerin hat das Prozessgericht nach dem Wortlaut der vorliegenden Beschlussausfertigung unter anderem beschlossen: „2. Hinsichtlich der Klage wird, ob den nunmehr der A*****GmbH eigentümlichen 698/1800 Anteilen (B-LNR. 10) und 59/1800 Anteilen (B-LNR. 24) als Rechtsnachfolger der beklagten Partei hinsichtlich B-LNR. 10 und B-LNR. 24, sowie die nunmehr der Mag. N***** C***** eigentümlichen 99/1800 Anteilen (B-LNR. 30) als Rechtsnachfolger der beklagten ... mehr lesen...
Norm: GBG §95 Abs1GBG §102
Rechtssatz: Die Zurückweisung eines Grundbuchsgesuches ist noch bis zum Vollzug der bewilligten Eintragung möglich. Entscheidungstexte 3 Ob 536/93 Entscheidungstext OGH 29.09.1993 3 Ob 536/93 Veröff: SZ 66/121 5 Ob 77/05t Entscheidungstext OGH 10.05.2005 5 Ob 77/05t Vgl; Beisatz: Bis zu d... mehr lesen...