RS OGH 2022/7/14 3Ob536/93; 5Ob77/05t; 5Ob77/22t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.09.1993
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Norm

GBG §95 Abs1
GBG §102

Rechtssatz

Die Zurückweisung eines Grundbuchsgesuches ist noch bis zum Vollzug der bewilligten Eintragung möglich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0060647

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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