Der Erstbeklagte Friedrich M. geriet am 26. Dezember 1964 gegen 8 Uhr 45 vormittags als Lenker eines vom Zweitbeklagten Hermann S. (Halter) ausgeliehenen PKWs Opel-Caravan auf der Fahrt aus der Richtung Kundl gegen Rattenberg auf der geraden und übersichtlichen, jedoch schneeglatten Bundesstraße 1 auf die linke Straßenseite und stieß dort frontal mit einem entgegenkommenden Volkswagen zusammen, dessen Lenker und Halter ein Bruder des heutigen Klägers namens Richard H. war. Bei diesem ... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs1 AASVG §332 CVersVG §149 ff
Rechtssatz: Ist in einem zwischen einem Sozialversicherungsträger und einem Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer geschlossenen Teilungsabkommen ein Verzicht auf die Prüfung der Haftungsfrage vereinbart, so kann der Haftpflichtversicherer grundsätzlich seiner Erstattungspflicht nicht durch den Einwand begegnen, der Schadenfall sei für die Haftpflichtversicherten offenbar ein unabwendbares Ereignis im... mehr lesen...