Entscheidungsgründe: Am 16. 8. 1995 ereignete sich auf der A1 in Fahrtrichtung Salzburg im Gemeindegebiet Haag ein Verkehrsunfall, an welchem ein bei der klagenden Partei haftpflichtversichertes Sattelzugfahrzeug sowie ein bei der beklagten Partei haftpflichtversicherter Reisebus beteiligt waren. Die Klägerin begehrt die Zahlung von S 300.000 mit der
Begründung: , an die S***** Gebietskrankenkasse und auch an andere Geschädigte, insbesondere an die Insassen des Busses, Schadenersatzza... mehr lesen...
Norm: EKHG §8 Abs1EKHG §11 Abs1
Rechtssatz: Bei den bei einem Unfall verletzten Businsassen handelt es sich um unbeteiligte Dritte. Ihnen gegenüber hafteten sowohl der Halter des Reisebusses als auch jener des am Unfall beteiligten Sattelzugfahrzeuges solidarisch. Hat ein solidarisch haftender Beteiligter oder dessen Haftpflichtversicherer dem geschädigten Dritten den ganzen Schaden ersetzt oder zumindest mehr als seinem internen Anteil entspri... mehr lesen...