Entscheidungen zu § 8 Abs. 1 EKHG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 2001/5/16 2Ob314/00s

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.05.2001

RS OGH 2001/5/16 2Ob314/00s

Norm: EKHG §8 Abs1EKHG §11 Abs1
Rechtssatz: Bei den bei einem Unfall verletzten Businsassen handelt es sich um unbeteiligte Dritte. Ihnen gegenüber hafteten sowohl der Halter des Reisebusses als auch jener des am Unfall beteiligten Sattelzugfahrzeuges solidarisch. Hat ein solidarisch haftender Beteiligter oder dessen Haftpflichtversicherer dem geschädigten Dritten den ganzen Schaden ersetzt oder zumindest mehr als seinem internen Anteil entspri... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.05.2001

Entscheidungen 1-2 von 2

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten