Am 29. Juli 1967 verschuldete Rudolf N als Lenker eines Sattelschleppers einen schweren Verkehrsunfall, bei dem mehrere Personen getötet und weitere Personen verletzt wurden und Sachschaden entstand. Die klagende Partei hat dem beim Unfall verletzten Herbert L Versicherungsleistungen erbracht und als Legalzessionar des Genannten gegen Rudolf N ein Versäumungsurteil über 37.460.40 S samt Anhang erwirkt. Zur Hereinbringung dieser Forderung wurde der klagenden Partei Fahrnisexekutio... mehr lesen...
Im vorliegenden Rechtsmittelverfahren des zweiten Rechtsganges ist nur noch strittig, ob und bis zu welchem Betrag der Beklagte dem Kläger aus dem Unfall vom 29. Jänner 1965 nach dem EKHG für restliche Sachschäden von 66.475 S und Schmerzengeld von 12.000 S = zusammen 78.475 S abzüglich des im ersten Rechtsgang zugesprochenen Betrages von 26.000 S = restlich 51.975 S haftet. Der Erstrichter sprach dem Kläger weitere 6739.70 S samt Zinsen zu und wies das Mehrbegehren ab. Er stellte... mehr lesen...
Am 25. 9. 1970 geriet ein von Josef R gelenkter Lastwagenzug auf der Fahrt von Salzburg nach Wien auf der Autobahn im Gemeindegebiet S vermutlich infolge eines Reifendefekts ins Schleudern, rammte die rechte Leitschiene und prallte dann gegen eine Brückenbegrenzung. Der LKW-Zug stürzte um und blieb quer liegen. Das Führerhaus wurde weggerissen und stürzte 25 bis 30 m tief ab. Ein von Dr W gelenkter nachfolgender PKW stieß gegen den auf der Fahrbahn liegenden LKW-Zug. Die Fahrzeuge g... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 VB EKHG §16 Abs1 Z2 EKHG §16 Abs2 VersVG §156 Abs3 ABGB § 1425 heute ABGB § 1425 gültig ab 01.01.1812 EKHG § 16 heute EKHG § 16 gültig ab 01.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 245/2021 ... mehr lesen...