Entscheidungen zu § 15 Abs. 3 EKHG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2002/8/13 1Ob179/02h

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Entscheidung | OGH | 13.08.2002

TE OGH 1975/11/20 2Ob142/75

Am 29. Juli 1967 verschuldete Rudolf N als Lenker eines Sattelschleppers einen schweren Verkehrsunfall, bei dem mehrere Personen getötet und weitere Personen verletzt wurden und Sachschaden entstand. Die klagende Partei hat dem beim Unfall verletzten Herbert L Versicherungsleistungen erbracht und als Legalzessionar des Genannten gegen Rudolf N ein Versäumungsurteil über 37.460.40 S samt Anhang erwirkt. Zur Hereinbringung dieser Forderung wurde der klagenden Partei Fahrnisexekution s... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.11.1975

RS OGH 1975/11/20 2Ob142/75, 2Ob176/75 (2Ob177/75), 8Ob46/76, 7Ob33/76, 7Ob52/76, 1Ob179/02h

Norm: ABGB §1425 VcEKHG §15 Abs3EO §307VersVG §156 Abs3
Rechtssatz: Der Versicherer hat - außer dem Abandon - keine Möglichkeit, bei Vorhandensein mehrerer Dritter, deren Forderungen die Versicherungssumme übersteigen, die Last des Verteilungsverfahrens auf andere zu überwälzen; nur wenn alle Dritten gepfändet haben, kann er sich der exekutionsmäßigen Hinterlegung (§ 307 EO) bedienen. Die Hinterlegung nach § 1425 ABGB ist ihm vorenthalten. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.11.1975

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