Entscheidungsgründe: Zu 1.): Aus dem Firmenbuch ergibt sich, dass die vormalige klagende Partei, die unter FN ***** protokollierte ÖBB-Infrastruktur Betrieb Aktiengesellschaft, als übertragende Gesellschaft mit der unter FN ***** protokollierten Gesellschaft als übernehmender Gesellschaft verschmolzen wurde und diese ihre Firma wie aus dem
Spruch: ersichtlich geändert hat (im Firmenbuch eingetragen jeweils am 3. 10. 2009). Zu 2.): Die Klägerin und die Erstbeklagte schlossen am 8. 6. ... mehr lesen...
Norm: AKHG §9 G EKHG §10 EKHG § 10 heute EKHG § 10 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz: Aus § 10 EKHG ist der Umkehrschluss zu ziehen, dass ein vertraglicher Ausschluss von Ansprüchen für Sachschäden mit § 10 EKHG vereinbar ist. Aus Paragraph 10, EKHG ist der Umkehrschluss zu ziehen, dass ... mehr lesen...