RS OGH 2010/2/17 2Ob222/09z

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Veröffentlicht am 17.02.2010
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Rechtssatz

Aus § 10 EKHG ist der Umkehrschluss zu ziehen, dass ein vertraglicher Ausschluss von Ansprüchen für Sachschäden mit § 10 EKHG vereinbar ist.Aus Paragraph 10, EKHG ist der Umkehrschluss zu ziehen, dass ein vertraglicher Ausschluss von Ansprüchen für Sachschäden mit Paragraph 10, EKHG vereinbar ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125693

Im RIS seit

01.07.2010

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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