Entscheidungen zu § 9 StGB

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RS UVS Kärnten 1996/10/15 KUVS-546/6/96

Rechtssatz: "Mutwillig" handelt nach dem Sprachgebrauch derjenige, welcher für seine Handlungen keine Rechtfertigung vorbringen kann. Wenn der Beschuldigte angesichts mehrfacher erfolgloser Versuche seitens der Gemeinde den Mißstand - eine belästigende Katze auf der Liegenschaft des Beschuldigten, welche überdies Menschen gegenüber ein auffällig aggressives Verhalten zeigte - abzustellen es als nicht rechtswidrig bewertet hat, die Katze selbst zu töten, ist ihm ein Bewertungsirrtum im Sinn... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 15.10.1996

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