Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Helmut Ö***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB (Faktum 1./) und des Vergehens (richtig: der Vergehen) der Gefährdung der körperlichen Sicherheit nach § 89 (§ 81 Abs l Z l) StGB (Faktum 2./) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Helmut Ö***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach Paragraph 302, Absatz eins, StGB (Faktum 1./) und des Vergehens (richtig: der Vergehen) der Gefähr... mehr lesen...
Gründe: Mit genanntem Urteil des Bezirksgerichtes Feldkirch wurde Harald F***** des Vergehens der fahrlässigen Gemeingefährdung nach § 177 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er "am 11. März 1998 gegen 18 Uhr auf der Rheintalautobahn fahrlässig eine Gefahr für Leib oder Leben einer größeren Anzahl von Verkehrsteilnehmern herbeigeführt hat, indem er als "Geisterfahrer" entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung von Höhe Schlins in Richtung Nenzing fuhr und anschließend auf der Au... mehr lesen...