Entscheidungen zu § 84 Abs. 1 StGB

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TE Uvs Bescheid 2011/7/26 42.14-2/2011

Mit dem bekämpften Bescheid vom 28.03.2011 wurde dem Berufungswerber unter Spruch: I die Lenkberechtigung für Kraftfahrzeuge der Klasse B wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit auf die Dauer von 3 Monaten, gerechnet vom Tage der Rechtskraft dieses Bescheides an, entzogen. Unter
Spruch: II untersagte die Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag dem Berufungswerber das Lenken von Motorfahrrädern, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen und Invalidenkraftfahrzeugen bis zum Ablauf der im
Spruch: I ... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 26.07.2011

RS Uvs 2011/7/26 42.14-2/2011

Index: Verwaltungsverfahren
Norm: FSG §7 Abs1 Z2 FSG §7 Abs3 Z9 StGB §84 Abs1 FSG § 7 heute FSG § 7 gültig ab 01.09.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 154/2021 FSG § 7 gültig von 01.08.2021 bis 31.08.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2021 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Uvs | 26.07.2011

RS UVS Salzburg 1998/06/29 14/259/7-1998nu

Rechtssatz: Gemäß § 3c Abs 1 Salzburger Landes-Polizeistrafgesetz, LGBl 1975/58 begeht eine Verwaltungsübertretung und ist hiefür mit einer Geldstrafe bis zu S 30.000,-- oder mit Arrest bis zu sechs Wochen zu bestrafen, wer als Halter eines Tieres dieses nicht so beaufsichtigt oder verwahrt, daß durch das Tier Dritte weder gefährdet noch über das zumutbare Maß belästigt werden sowie wer bei der Haltung eines Tieres sonst gegen die nachstehenden Vorschriften oder die auf deren Grundlage erl... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Salzburg | 29.06.1998

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