Entscheidungen zu § 83 Abs. 2 StGB

Disziplinarkommissionen, Disziplinaroberkommission, Berufungskommission

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TE Dok 2017/5/15 02-DK-17

Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat am 15.05.2017 in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: GrInsp NN ist schuldig, er hat am 8. Jänner 2017, um ca. 04:15 Uhr in NN, einen anderen am Körper iSd § 83 StGB verletzt, indem er NN eine leicht blutende Schürfverletzung am rechten Daumen und Prellungen im Bereich des Gesichtes, des rechten Knies und des rechten Oberschenkels zugefügt hat. Er hat dadurch auch schuldhaft seine Dienstpflichten... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 15.05.2017

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