Norm: StGB §82 Abs1 StGB § 82 heute StGB § 82 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz: Der Tatbestand nach § 82 Abs 1 StGB erfordert ein in einem aktiven Tun gelegenes Verhalten, weshalb er durch bloßes Unterlassen nicht verwirklicht werden kann. Der Tatbestand nach Paragraph 82, Absatz eins, S... mehr lesen...
Norm: StGB §82 Abs1 StGB § 82 heute StGB § 82 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
§ 82 Abs 1 StGB ist ein zweiaktiges aus einem Begehungsdelikt und einem Unterlassungsdelikt zusammengesetztes Delikt: Paragraph 82, Absatz eins, StGB ist ein zweiaktiges aus einem Begehungsdelikt und einem... mehr lesen...