Mit dem angefochtenen Bescheid stellte das Amt der Vorarlberger Landesregierung auf Antrag des Österreichischen Generalkonsulates in München namens der Vorarlberger Landesregierung fest, daß UM, geb. K, durch ihre Eheschließung am 12. Mai 1960 mit dem deutschen Staatsangehörigen EM die österreichische Staatsbürgerschaft gemäß § 8 Abs. 1 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1949, BGBl. Nr. 276/1949, nicht verloren habe. In der Begründung: dieses Bescheides wurde festgestellt, daß die 1938 g... mehr lesen...
Index: Staatsbürgerschaft24/01 Strafgesetzbuch
Norm: StGB §8 Abs1 StGB §9 Abs2 StGB § 8 heute StGB § 8 gültig ab 01.01.1975 StGB § 9 heute StGB § 9 gültig ab 01.01.1975 ... mehr lesen...