Der Beschwerdeführer hat das Schreiben vom 18. April 1990 an den Generalkonsul der Republik Österreich in Zürich abgesendet, welches folgenden Briefkopf unter einem Wappen enthält: "DR. A DEI OMNIPOTENTIS GRATIA ARCHIEPISCOPUS TITULARIS STRYKOWIENSIS" Am Ende des Schreibens findet sich die Unterschrift des Beschwerdeführers mit der in Maschinschrift beigesetzten Namensbezeichnung: "(Mgr.Dr. A) Erzbischof von Strykow" Mit Bescheid des Magistrates der... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren72/01 Hochschulorganisation
Norm: StGB §67 Abs2;UOG 1975 §109 Abs2;VStG §2 Abs2;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Bei dem Tatbestand nach § 109 Abs 2 UOG handelt es sich um ein sogenanntes Ungehorsamsdelikt im Sinne des § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG, dessen Tatbild durch ein bloßes Verhalten (Zuwiderhandeln gegen ein Verbot) ohne Merkmale eines Erfolges gekennzeichnet is... mehr lesen...