Norm: StGB §65 Abs3 StGB § 65 heute StGB § 65 gültig ab 01.03.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 605/1987
Rechtssatz: Wird die Tat außerhalb des Hoheitsgebiets eines Küstenstaates in „internationalen Gewässern“ verübt, besteht am Tatort keine Strafgewalt. Entscheidun... mehr lesen...