Gründe: I./ Helmut J*** war mit Urteil des Kreisgerichts Wels vom 1. April 1985, GZ 16 Vr 1721/84-58 a, der Verbrechen der Brandstiftung nach § 169 Abs. 1 StGB. und der Verleumdung nach § 297 Abs. 1, zweiter Fall, StGB. schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zugleich mit diesem Strafausspruch hatte das Schöffengericht die Unterbringung des Verurteilten in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs. 2 StGB. angeordnet. römisch eins./ ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem im
Spruch: bezeichneten (in Rechtskraft erwachsenen) Beschluß wurde Johann S*** aus einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, in die er mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 30.April 1986, GZ 7 Vr 2557/85-50, gemäß § 21 Abs. 1 StGB eingewiesen worden war, gemäß §§ 47 (Abs. 1 und Abs. 2), 48 Abs. 2 StGB unter Bestimmung einer Probezeit in der Dauer von zehn Jahren bedingt entlassen. Mit dem im
Spruch: bezeichneten (in Rechtskraft erwach... mehr lesen...
Norm: StGB §48 Abs2 StGB § 48 heute StGB § 48 gültig ab 01.03.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 223/2022 StGB § 48 gültig von 01.09.2009 bis 28.02.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2009 StGB § 48 gültig von 01.06.2009 bis 31.08.2009 ... mehr lesen...