G r ü n d e : Mit dem angefochtenen Urteil - das auch ein gemäß § 20 „Abs 1 Z 1“ (richtig: Abs 4) StGB idF BGBl I 2002/134 gefälltes Abschöpfungserkenntnis betreffend die Haftungsbeteiligte Renate T***** enthält - wurde Stefan L***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 3 und 148 zweiter Fall StGB (A) sowie des Vergehens der Untreue nach § 153 Abs 1 und 2 erster Fall StGB (B) schuldig erkannt und hiefür unter Anwendung de... mehr lesen...
Norm: StGB §36StGB §39StGB §41
Rechtssatz: Anders als bei den fakultativen Strafzumessungsbestimmungen der §§ 39 und 41 StGB bewirkt § 36 StGB eine Änderung des Strafrahmens an sich. Entscheidungstexte 12 Os 84/04 Entscheidungstext OGH 05.08.2004 12 Os 84/04 14 Os 153/04 Entscheidungstext OGH 15.02.2005 14 Os 153/04 ... mehr lesen...
Norm: StGB §41
Rechtssatz: Liegen die allgemeinen Voraussetzungen des § 41 Abs 1 StGB (beträchtliches Überwiegen der Milderungsgründe) vor, so können diese (fallbezogen) zwar kein Unterschreiten der gesetzlichen Mindeststrafdrohung, jedoch das Verhängen einer teilbedingten Strafe gestatten. Damit verstößt das Erstgericht nicht in unvertretbarer Weise gegen Bestimmungen über die Strafbemessung, kann doch dem Gesetz keineswegs entnommen werden, d... mehr lesen...
Norm: StGB §41 Z2MRK 7.Zusatzprotokoll Art4
Rechtssatz: Die Bestrafung eines alkoholisierten Kfz-Lenkers durch die Verwaltungsbehörde wegen Verstoßes gegen § 5 StVO hindert die Annahme der Qualifikation des § 81 Z 2 StGB in einem nachfolgenden gerichtlichen Strafverfahren nicht. Entscheidungstexte 10 Bl 38/97 Entscheidungstext LG Ried 11.11.1997 10 Bl 38/97 ... mehr lesen...
Norm: StGB §41 Z2MRK 7.Zusatzprotokoll Art4
Rechtssatz: Die Bestrafung eines alkoholisierten Kfz-Lenkers durch die Verwaltungsbehörde wegen Verstoßes gegen § 5 StVO hindert die Annahme der Qualifikation des § 81 Z 2 StGB in einem nachfolgenden gerichtlichen Strafverfahren nicht. Entscheidungstexte 10 Bl 38/97 Entscheidungstext LG Ried 11.11.1997 10 Bl 38/97 ... mehr lesen...
Norm: StGB §41
Rechtssatz: Bei Anwendung des § 41 StGB sind auch der Unrechtsgehalt der Tat und alle nach den Grundsätzen für die Strafbemessung gemäß § 32 Abs 2 und 3 StGB bedeutsamen Momente zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 15 Os 34/97 Entscheidungstext OGH 24.04.1997 15 Os 34/97 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: StGB §41
Rechtssatz: Außerordentlichen Strafmilderung nach § 41 StGB kommt die als Korrektiv von im Einzelfall zu hohen Mindeststrafdrohungen bei untergeordneten Beteiligungsformen oder in Fällen atypisch leichter Verwirklichung schwerer und deshalb mit strengen Mindeststrafdrohungen versehener Straftatbestände in Frage. Entscheidungstexte 11 Os 5/96 Entscheidungstext OGH 04.06.... mehr lesen...
Norm: StGB §41
Rechtssatz: Angesichts der realen Strafdrohungen des SGG, in denen sich der Unrechtsgehalt der Tat manifestiert, kommt aus außerordentliche Milderungsrecht nur in Ausnahmefällen in Betracht. Entscheidungstexte 15 Os 107/93 Entscheidungstext OGH 14.10.1994 15 Os 107/93 Veröff: JBl 1994,835 European Case Law Identifier... mehr lesen...