Gründe: Der am 17. Dezember 1990 geborene George S***** wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Knittelfeld vom 18. September 2006, GZ 10 U 25/06k-10, der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB, des Diebstahls nach § 127 StGB und der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Gemäß § 13 Abs 1 JGG wurde der Ausspruch der wegen dieser Jugendstraftaten zu verhängenden Strafe für eine Probezeit von drei Jahren vorbehalten. Mit rechtskräftige... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Andreas M***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 27. August 2006 in Kirchschlag dadurch, dass er Anita S*****, nachdem er ihr in ihrer Wohnung einen Strick um den Hals gebunden und sie damit vom Wohnzimmer auf den Dachboden, von dort in den Garten und schließlich in den Keller gezerrt hatte, wobei er wiederholt die Schlinge, oft bis zur Bewusstlosigkeit, zuzog, mit Gewalt, indem er ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftige Freisprüche - unter anderem des Mitangeklagten Benjamin A***** - enthaltenden Urteil wurde Prince Bright E***** des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (1.) sowie des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 2 StGB (2.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftige Freisprüche - unter anderem des Mitangeklagten Benjamin A***** - enthaltenden Urteil wurde Prince B... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil, welches auch unangefochten gebliebene Schuldsprüche weiterer Angeklagter enthält, wurde Katharina P***** des als Beitragstäterin nach § 12 dritter Fall StGB begangenen Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB (I 3) und des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z 1 StGB (II) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftige Teilfreisprüche enthaltenden Urteil wurde Herbert T***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und Abs 2 StGB (A) sowie der Vergehen der grob fahrlässig Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen nach § 159 Abs 1 und Abs 2, (der Sache nach:) Abs 4 Z 1 und Z 2 StGB (C) und der Verstöße gegen die Vorschriften über die Einbehaltung und Einzahlung der Beiträge eines Dienstnehmers durch den Dienstgeber nach § 114 Abs 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden - Urteil wurde Dr. Alfred B***** des Verbrechens (richtig: der Verbrechen) nach § 3g VG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen - auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden - Urteil wurde Dr. Alfred B***** des Verbrechens (richtig: der Verbrechen) nach Paragraph 3 g, VG schuldig erkannt. Danach hat er sich - soweit für das Rechtsmittelverfahren von Bedeutung - dadurch, dass er als verantwortlicher ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch des Angeklagten M***** enthält, wurden die beiden Angeklagten des teils allein, teils als Mittäter begangenen Verbrechens des teils versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 130 erster Fall und 15 StGB (Punkt 1 des Urteilssatzes) sowie des Vergehens der Unterschlagung nach § 134 Abs 1 StGB (2), Gabriela E***** auch des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der zur Tatzeit etwas mehr als siebzehn Jahre alt gewesene (damalige) Rohrschlosserlehrling Dietmar A der Vergehen der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen nach § 81 Z 2 StGB sowie der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und Abs 3 (mit Bezug auf § 81 Z 2) StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 23.April 1983 im Gemeindegebiet St.Pantaleon/Erla als Lenker eines Mopeds, auf dessen Sozius Herbert B mitfuhr,... mehr lesen...
Gründe: Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er (I.) des Verbrechens des (in der Zeit vom 27.Dezember 1982 bis 18.August 1983 überwiegend durch Einbrüche in Personenkraftwagen begangenen, in 14 Fällen vollendeten und in einem Fall versuchten) schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z. 4, 129 Z. 1 sowie 15 StGB. (mit einem Gesamtwert der Diebsbeute von mindestens 70.000 S) und (II.) des Vergehens der (in 12 Fä... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (unter anderem) Erich S*** (zu A.I.1.-5. und II. des Spruchs) des (in insgesamt sechs Fällen begangenen) Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch (mit einem Gesamtwert der gestohlenen Sachen von rund 75.000 S) nach ÖÖ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 bis 3 sowie Ö 15 StGB und der Vergehen der Hehlerei nach Ö 164 Abs. 1 Z 2 StGB (Pkt B.III.), der Veruntreuung (eines Radio-Record... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Erich A des Vergehens des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 StGB schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er am 29. August 1979 in Hard durch die an die Gendarmen Reinhold B, Josef C und Gerhard D gerichtete Äußerung, er werde noch weitere Kollegen holen, um den Posten zu stürmen, eine Behörde durch Drohung mit Gewalt an einer Amtshandlung, und zwar an der Fortsetzung der Verhaftung (gemeint: an der weiteren... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (I.) Mustapha Soubhi B (1.) des Verbrechens nach § 6 (Abs. 1) SuchtgiftG (aF) und (2.) des Finanzvergehens des Schmuggels (als Beteiligter) nach §§ 11 (dritter Fall), 35 Abs. 1 FinStrG sowie (II.) Karl A, Wilhelm C und Ingeborg C (1.) des Verbrechens nach § 6 (Abs. 1) SuchtgiftG (aF) in der Erscheinungsform des Versuchs nach § 15 StGB und (2.) des (Finanz-)Vergehens der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG schuldig erkannt, bega... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Karl Heinz A (I.) des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB., (II.) des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs. 1, 143 StGB., (III.) des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z. 1 StGB. und (IV.) des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit. a WaffG. schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er in Wien (zu I.) am 16. April 1978 Leopold B durch zwei Revolverschüsse vorsätzlich tötete, (zu II.) am selben... mehr lesen...