Entscheidungen zu § 35 StGB

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE UVS Wien 2004/10/12 03/P/34/5554/2003

Der Berufungswerber ist als Lenker eines Fahrrades wegen mehrerer am 13.4.2003, 21.25 Uhr begangener Verstöße gegen Straßenverkehrsvorschriften sowie wegen der anschließender Verweigerung einer Alkomatuntersuchung bestraft worden. Der Spruch: des Straferkenntnisses lautet: "Sie haben am 13.4.03 ein Fahrrad gelenkt und um 21.25 Uhr in Wien, P-Str. 1.) sind nicht am äußerst rechten Fahrbahnrand, sondern sind mitten auf der Fahrbahn der P-Str. in Schlangenlinien gefahren, 2.) die durch ein Org... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 12.10.2004

RS UVS Wien 2004/10/12 03/P/34/5554/2003

Rechtssatz: Mangelnde Zurechnungsfähigkeit einer Person im Sinne des § 3 Abs 1 VStG ist dem ersten Anschein nach dann zu verneinen, wenn sie in der Lage ist, eine längere Strecke auf dem Fahrrad ohne Unfall zurückzulegen, auf polizeiliches Befragen sinnvoll zu antworten und zielgerichtet zu handeln, etwa ihren Reisepass in ihrer Wohnung ohne große Schwierigkeiten zu finden. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 12.10.2004

RS UVS Wien 2004/10/12 03/P/34/5554/2003

Rechtssatz: Im Verwaltungsstrafverfahren wird die Bestimmung des § 3 Abs 2 VStG durch § 35 StGB insoferne modifiziert, als die durch eine auf ?selbstverschuldete Trunkenheit" zurückzuführende Bewusstseinsstörung verminderte Zurechnungsfähigkeit eines Täters bei der Strafbemessung dann als mildernd zu berücksichtigen ist, wenn die dadurch bedingte Herabsetzung seiner Zurechnungsfähigkeit auch durch den Vorwurf der Verwendung des ?berauschenden Mittels" den Umständen nach nicht aufgewogen wi... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 12.10.2004

RS UVS Wien 2004/10/12 03/P/34/5554/2003

Rechtssatz: Eine auf ?selbstverschuldete Trunkenheit" im Sinne des § 3 Abs 2 VStG zurückzuführende Verminderung der Zurechnungsfähigkeit eines Täters wirkt dann nicht als mildernd, wenn der Vorwurf des vorangegangenen Genusses oder Gebrauchs des berauschenden Mittels die dadurch im Tatzeitpunkt bewirkte Herabsetzung seiner Zurechnungsfähigkeit auf- oder überwiegt. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 12.10.2004

RS UVS Wien 2004/10/12 03/P/34/5554/2003

Rechtssatz: Eine auf den Gebrauch (Missbrauch) von Medikamenten zurückzuführende ?Bewusstseinsstörung" ist nach § 3 Abs 2 VStG im Zusammenhalt mit der gemäß § 19 Abs 2 VStG im Verwaltungsstrafverfahren anwendbaren Bestimmung des § 35 StGB zu beurteilen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 12.10.2004

RS UVS Wien 2004/10/12 03/P/34/5554/2003

Rechtssatz: Leidet eine Person, deren Zurechnungsfähigkeit aufgrund ihres situationsbezogen angepassten Verhaltens grundsätzlich anzunehmen ist, an einer Mehrzahl, zum Teil schwerwiegender Erkrankungen (Depression, Atemwegserkrankung COPD, HIV-Erkrankung sowie Gesichtslähmung), wogegen sie eine Vielzahl von Medikamenten einnimmt und die Einnahme weiterer behauptet, ist ihre Zurechnungsfähigkeit durch das Gutachten eines medizinischen Sachverständigen, gegebenenfalls aus dem psychiatrischen... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 12.10.2004

RS UVS Wien 2004/10/12 03/P/34/5554/2003

Rechtssatz: Ein Beschuldigter, der sich darauf beruft, durch die Einnahme von Medikamenten nicht in der Lage zu sein, die verletzten Verwaltungsvorschriften einzuhalten, beruft sich auf Bewusstseinsstörung im Sinne des § 3 Abs 1 VStG. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 12.10.2004

RS UVS Oberösterreich 1999/12/15 VwSen-106667/8/Br/Bk

Rechtssatz: Laut ständiger Judikatur ist ein Laser - Verkehrsgeschwindigkeitsmesser der angeführten Bauart grundsätzlich ein taugliches Mittel zur Feststellung einer von einem Fahrzeug eingehaltenen Geschwindigkeit (vgl VwGH v. 2.3.1994, 93/03/0238 uva). Hier wurden sämtliche gemäß den Verwendungsrichtlinien vorzunehmenden Tests gemacht, sodass von der Einhaltung der Messvorschriften auszugehen ist (vgl VwGH 16.3.1994, 93/03/0317). Laser - Verkehrsgeschwindigkeitsmesser der Bauart LTE 20.2... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 15.12.1999

RS UVS Oberösterreich 1995/06/08 VwSen-221238/2/Ga/La

Rechtssatz: Die für die Strafbemessung maßgeblichen Grundsätze regelt § 19 VStG. Danach obliegt es der - insoweit eine Ermessensentscheidung treffenden - Strafbehörde, die Tat innerhalb der Grenzen des gesetzlichen Strafrahmens (hier: gemäß § 366 Abs.1 Einleitung GewO 1994 Geldstrafe bis 50.000 S) an Hand der objektiven Kriterien des Unrechtsgehalts (§ 19 Abs.1 VStG) und der subjektiven Kriterien des Schuldgehalts (§ 19 Abs.2 VStG) zu bewerten und entsprechend dieser Bewertung die Strafe f... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 08.06.1995

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