Norm: StGB §322 Abs1
Rechtssatz: Daß Z 1 des § 322 Abs 1 StGB auf eine zur Tatzeit geltende, inzwischen aber außer Kraft getretene
Norm: verweist, schließt seine Gültigkeit und damit Anwendbarkeit keineswegs aus. Entscheidungstexte 12 Os 29/76 Entscheidungstext OGH 25.05.1976 12 Os 29/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Norm: StGB §23StGB §322 Abs1StGB §322 Abs2
Rechtssatz: Ob bei Anlaßtaten, die vor dem Inkrafttreten des StGB begangen, jedoch erst nach dem 31.12.1974 abgeurteilt wurden, eine Maßnahme nach § 23 StGB angeordnet werden darf, bestimmt sich ausschließlich nach § 322 Abs 1 und 2 StGB (und somit unabhängig von den Vorschriften der §§ 1 und 61 StGB). Entscheidungstexte 10 Os 103/75 Entscheid... mehr lesen...