Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Karl M***** und Rainer M***** des Verbrechens des Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen nach § 92 Abs 2, Abs 3 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden Karl M***** und Rainer M***** des Verbrechens des Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen nach Paragraph 92, Absatz 2,, Absatz 3, zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach haben sie v... mehr lesen...
Gründe: Der Angeklagte Nandor V***** wurde - ebenso wie die Mitangeklagte Andrea K***** (sen.) - des Verbrechens des Quälens eines Unmündigen (vollständige Deliktsbenennung laut Marginalrubrik: "Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen") nach § 92 Abs. 1 und Abs. 3 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. "Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen") nach Paragraph 92, Absatz eins und Absatz 3, zweiter Fall StGB schuldig er... mehr lesen...
Norm: StGB §32 StGB §312 StGB § 32 heute StGB § 32 gültig ab 01.03.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 762/1996 StGB § 32 gültig von 01.01.1975 bis 28.02.1997 StGB § 312 heute ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 4.Oktober 1944 geborene Offizierstellvertreter des Bundesheeres Karl-Heinz A und der am 20. September 1941 geborene Hauptmann des Bundesheeres Helmut B I.) des Vergehens des Quälens eines Gefangenen nach dem § 312 Abs 1 StGB sowie - abweichend von der in diesem Punkt auf Vergehen der fahrlässigen Verletzung der Freiheit der Person nach dem § 303 StGB lautenden Anklage - Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 4.Oktober 1944 ge... mehr lesen...
Norm: StGB §312 StGB § 312 heute StGB § 312 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
Ein "Manövergefangener" ist kein "Gefangener" im Sinne dieser Gesetzesstelle.
Entscheidungstexte 12 Os 56/79 Entscheidungstext OGH 20.09.197... mehr lesen...
Norm: StGB §312 StGB § 312 heute StGB § 312 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
§ 312 StGB kann begangen werden an: Paragraph 312, StGB kann begangen werden an: 1. Untersuchungsgefangenen und Strafgefangenen. 2. Angehaltenen gemäß §§ 21, 22, 23 StGB oder auf Grund zivilrechtliche... mehr lesen...
Norm: StGB §82 Abs2 StGB §92 StGB §93 StGB §312 StGB § 82 heute StGB § 82 gültig ab 01.01.1975 StGB § 92 heute StGB § 92 gültig ab 01.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 40/2009 ... mehr lesen...