Entscheidungen zu § 304 Abs. 4 StGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2007/8/1 13Os52/07g

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Entscheidung | OGH | 01.08.2007

RS OGH 1990/9/11 14Os87/90, 12Os45/04, 13Os52/07g, 13Os105/15p (13Os106/15k), 17Os15/16h, 17Os8/18g,

Norm: StGB §304 Abs4StGB §305 Abs2StGB §307 Abs2StGB §309
Rechtssatz: In Bezug auf mehrere Geschenke auch desselben Geschenkgebers ist zwar der Zusammenrechnungsgrundsatz des § 29 StGB - ungeachtet dessen, dass § 304 Abs 2 StGB nunmehr eine Wertqualifikation normiert - weder im Fall des § 304 StGB noch in den Fällen der §§ 305 und 307 StGB anwendbar, dennoch ist bei mehreren, aus einem einheitlichen (Bestechungsvorsatz) Vorsatz aus demselben An... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.09.1990

RS OGH 1990/9/11 14Os87/90

Norm: StGB §304 Abs4StGB §305 Abs2StGB §307 Abs2
Rechtssatz: Die Grenze, bis zu welcher ein Geschenk an einen Beamten oder leitenden Angestellten als ein bloß geringfügiger Vermögensvorteil zu beurteilen ist, ist - unter sinngemäßer Heranziehung jenes Richtwertes, der nach der neueren Rechtsprechung für die Geringwertigkeit einer Sache oder die Geringfügigkeit eines Schadens oder einer Tatfolge gilt - mit etwa 1.000,- Schilling anzunehmen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.09.1990

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