Entscheidungen zu § 28 StGB

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE Bvwg Erkenntnis 2019/3/4 W224 2214993-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Syriens, stellte am 10.01.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 28.11.2015, Zl. 1049802205-150027017, wurde dem Beschwerdeführer der Status eines Asylberechtigen zuerkannt. 3. Über den Beschwerdeführer wurde am 28.10.2018 die Untersuchungshaft verhängt. 4. Mit Urteil des Landesgerichts Innsbruck zur Zahl XXXX vom 05.11.2... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.03.2019

TE Bvwg Erkenntnis 2018/11/7 L507 2208153-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer - ein türkischer Staatsangehöriger - wurde mit Urteil des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 16.10.2015, XXXX , unter Anwendung des § 28 Abs. 1 StGB nach § 28a Abs. 1 SMG zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt, wobei diese Strafe gemäß § 43 Abs. 1 StGB unter Setzung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Die Vorhaft vom 20.05.2015 bis zum 16.10.2015 wurde gemäß § 38 A... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 07.11.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/9/25 W210 2169507-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen das gegen den Beschwerdeführer im gegenständlichen Verfahren gerichtete Straferkenntnis vom 01.06.2017, dessen
Spruch: wie folgt lautete: "Sie sind seit 01.08.2008 Vorstandsmitglied der XXXX , in Folge XXXX, einem Zahlungsdienstleister gemäß § 2 Z 7 VZKG, mit der Geschäftsanschrift XXXX. I. Sie haben daher in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBI 52/1991 idgF, ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 25.09.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/9/25 W210 2169510-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen das gegen den Beschwerdeführer im gegenständlichen Verfahren gerichtete Straferkenntnis vom 01.06.2017, dessen
Spruch: wie folgt lautete: "Sie sind seit 01.02.2015 Vorstandsmitglied der XXXX, in Folge XXXX, einem Zahlungsdienstleister gemäß § 2 Z 7 VZKG, mit der Geschäftsanschrift XXXX. I. Sie haben daher in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBI 52/1991 idgF, a... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 25.09.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/9/25 W210 2169514-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen das gegen den Beschwerdeführer im gegenständlichen Verfahren gerichtete Straferkenntnis vom 01.06.2017, dessen
Spruch: wie folgt lautete: "Sie sind seit 01.01.2014 Vorstandsmitglied der XXXX , in Folge XXXX, einem Zahlungsdienstleister gemäß § 2 Z 7 VZKG, mit der Geschäftsanschrift XXXX. I. Sie haben daher in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBI 52/1991 idgF, ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 25.09.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/9/25 W210 2169521-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen das gegen den Beschwerdeführer im gegenständlichen Verfahren gerichtete Straferkenntnis vom 01.06.2017, dessen
Spruch: wie folgt lautete: "Sie seit 01.01.2013 Vorstandsmitglied der XXXX , in Folge XXXX, einem Zahlungsdienstleister gemäß § 2 Z 7 VZKG, mit der Geschäftsanschrift XXXX. I. Sie haben daher in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBI 52/1991 idgF, als n... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 25.09.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/9/25 W210 2169527-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen das gegen den Beschwerdeführer im gegenständlichen Verfahren gerichtete Straferkenntnis vom 01.06.2017, dessen
Spruch: wie folgt lautete: "Sie sind seit 04.03.2015 Vorstandsmitglied der XXXX , in Folge XXXX, einem Zahlungsdienstleister gemäß § 2 Z 7 VZKG, mit der Geschäftsanschrift XXXX in XXXX Wien. I. Sie haben daher in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBI 5... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 25.09.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/9/25 W210 2169523-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen das gegen den Beschwerdeführer im gegenständlichen Verfahren gerichtete Straferkenntnis vom 01.06.2017, dessen
Spruch: wie folgt lautete: "I. Sie sind seit 13.02.2017 als verantwortlicher Beauftragter der XXXX , in Folge XXXX, einem Zahlungsdienstleister gemäß § 2 Z 7 VZKG, mit der Geschäftsanschrift XXXX, ua für die Einhaltung der Pflichten des § 17 VZKG durch die XXXX verantwortlich. In I... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 25.09.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/9/25 W210 2169525-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen das gegen den Beschwerdeführer im gegenständlichen Verfahren gerichtete Straferkenntnis vom 01.06.2017, dessen
Spruch: wie folgt lautete: I. Sie waren im Zeitraum vom 21.12.2016 bis 12.02.2017 als verantwortlicher Beauftragter der XXXX , in Folge XXXX, einem Zahlungsdienstleister gemäß § 2 Z 7 VZKG, mit der Geschäftsanschrift XXXX, ua für die Einhaltung der Pflichten des § 17 VZKG durch die X... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 25.09.2018

Entscheidungen 1-9 von 9