Entscheidungen zu § 269 StGB

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE UVS Steiermark 2011/03/21 20.3-8/2010

I.1. In der Beschwerde vom 09. Juni 2010 wird behauptet, dass der Beschwerdeführer am 28. April 2010, gegen 19:40 Uhr, rechtswidrig verhaftet worden sei und im Zuge dessen durch das Niederzerren, das Drücken mit dem Knie in den Rücken des BF und das in den Schwitzkasten-Nehmen des am Boden liegenden BF eine erniedrigende Behandlung in Folge des Art. 3 EMRK gegeben war. Die einschreitenden Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes würden die Festnahme auf den behaupteten versuchten Widers... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 21.03.2011

RS UVS Steiermark 2011/03/21 20.3-8/2010

Rechtssatz: Der Festnahmegrund des Tatverdachtes beim Betreten auf "frischer Tat" nach § 170 Abs 1 Z 1 StPO, wonach im konkreten Fall ein zumindest versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt nach § 269 StGB vorliegen hätte müssen, setzt voraus, dass es dadurch zu einer "zeitlich nicht ganz unbedeutenden Unterbrechung der Amtshandlung" gekommen ist. Daher ist dieser Festnahmegrund noch nicht erfüllt, wenn bei einer Drogenkontrolle ein aufgebracht diskutierender Lokalbetreiber lediglich di... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 21.03.2011

RS UVS Oberösterreich 1993/02/02 VwSen-420020/30/Kl/Rd

Rechtssatz: Verkehrsunfallbeteiligte Person trifft Pflicht zur Mitwirkung bei der Sachverhaltsfeststellung. Festnahme wegen Betretens auf frischer Tat nach § 35 VStG gerechtfertigt, wenn der Beschwerdeführer nicht bereit war, über den Unfallhergang eine Aussage zu machen bzw. seine Identität nachzuweisen. Festnahme überdies auch wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung (Tätlicher Angriff auf einen Beamten im Zuge einer Amtshandlung; §§ 269 und 270 Abs. 1 StGB) nach § 175 Abs. 1 Z. 1 StP... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 02.02.1993

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