Begründung: 1.1. Im Wege eines durch einen Rechtsanwalt in seiner Eigenschaft als bestellter Verfahrenshelfer eingebrachten Schriftsatzes begehrt der Antragsteller mit näherer
Begründung: die Aufhebung der Wortfolge "ihrer Art nach" im §269 Abs4 StGB. Dieser Antrag ist zu G1388/95 protokolliert. 1.2. Im Wege eines selbstverfaßten, nicht durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt eingebrachten, beim Verfassungsgerichtshof am 8. März 1996 eingelangten und zu G107/96 protokolli... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag StGB §269 Abs4, §270 B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.201... mehr lesen...